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   VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 9375/17.TR   

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VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 9375/17.TR (https://dejure.org/2018,16770)
VG Trier, Entscheidung vom 22.02.2018 - 2 K 9375/17.TR (https://dejure.org/2018,16770)
VG Trier, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 2 K 9375/17.TR (https://dejure.org/2018,16770)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 6 S 860/17

    Erhebung der IHK-Beiträge; Umwidmung von in der Liquiditätsrücklage befindlichen

    Auszug aus VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 9375/17
    Bei der Vorhaltung einer solchen Mittelreserve handelt es sich dem Grunde nach um einen sachlichen Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit und damit nicht um eine unzulässige Vermögensbildung (VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 6 S 860/17 - VG Düsseldorf, Urteil vom 30. März 2017 - 20 K 3225/15 - VGH BW, Urteil vom 2. November 2016, a.a.O., juris).

    Dies gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, dass die Ausgleichsrücklage nach dem aktuellen Finanzstatut der Beklagten nunmehr alle ergebniswirksamen Schwankungen ausgleichen soll und nicht mehr bloß dem Ausgleich von Schwankungen im Betriebsaufkommen dient (vgl. zu alledem in einem ähnlich gelagerten Fall: VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund spricht bereits viel gegen einen Verstoß gegen das Gebot der Schätzgenauigkeit (vgl. hierzu: VG Braunschweig, Urteil vom 20. April 2017, a.a.O., das bei einer Ausgleichsrücklage bis zu 50 v. H. der geplanten Aufwendungen von einer Vermutung für die Angemessenheit der Rücklage ausgeht; VG Ansbach, Urteil vom 8. November 2017 - AN 4 K 15.01648 -, juris, wonach eine Ausgleichsrücklage jedenfalls in Höhe eines Betrages etwa in der Mitte des Korridors von 30 bis 50 v. H. ohne weitere Darlegung notwendig und angemessen erscheint; sowie im Ansatz für eine solche Vermutung im unteren Bereich des Korridors zwischen 30 bis 50 v. H. : VG Mainz, Urteil vom 10. November 2017 - 4 K 1310/16.MZ - und VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O:, juris; anders: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 21. November 2017 - 19 K 903/16 -, juris, wonach die Vermutung nicht auf den Korridor von 30 bis 50 v. H. auszudehnen ist).

    Darüber hinaus lässt sich auch aus der betragsmäßigen Beibehaltung der Ausgleichsrücklage in den Jahren 2013 und 2014 nicht schließen, dass eine dem Grundsatz der Schätzgenauigkeit entsprechende Risikoprognose nicht stattgefunden hat (vgl. so auch VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O.).

    Die Finanzierung eines Großvorhabens unterliegt ohne Weiteres dem Gestaltungsspielraum der Vollversammlung der Selbstverwaltungskörperschaft (vgl. VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O.).

    Bei der Liquiditätsrücklage handelt es sich somit um eine vorgehaltene Mittelreserve, die im Hinblick auf die Kassenlage insbesondere der Überbrückung von Einnahmeausfällen oder -verzögerungen dient (vgl. VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O.) Die in dem vorhergehenden Finanzstatut normierte Zweckbestimmung wurde nicht durch das aktuelle Finanzstatut der Beklagten aufgehoben.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 6 A 11345/13

    Beiträge zur IHK Koblenz teilweise zu hoch

    Auszug aus VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 9375/17
    Sie hat den Gewinn deshalb in der Regel - soweit nicht eine Beitragsrückerstattung an die Kammermitglieder erfolgt ist oder die Vollversammlung bereits einen speziellen Beschluss über die aufgabengemäße Gewinnverwendung erfasst hat - spätestens in den nächsten, zeitlich auf die Feststellung des Gewinns nachfolgenden Wirtschaftsplan einzustellen (OVG RP, Urteil vom 23. September 2014 - 6 A 11345/13.OVG -, juris).

    Darüber hinaus wurde das Urteil, auf das jene Kammer sich hinsichtlich der Liquiditätsrücklage bezogen hat (OVG RP, Urteil vom 23. September 2014 - 6 A 11345/13 -, juris) vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015, a.a.O.).

    Insofern ist der vorliegende Sachverhalt auch nicht mit dem Sachverhalt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 23. September 2014 (6 A 11345/13) vergleichbar.

    Dies führt zur Aufhebung des Beitragsbescheides in Bezug auf das Jahr 2014 in vollem Umfang des auf den Kläger entfallenden Beitrags, denn die exakte Bestimmung der Höhe ist von einer erneuten Entscheidung der Beklagten, in welcher Höhe und Relation die Grundbeiträge und/oder der Umlagesatz zu reduzieren sind, abhängig (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. September 2014, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 6 S 1261/14

    Maßstäbe für die Zulässigkeit der Bildung von Rücklagen bei der Haushaltsplanung

    Auszug aus VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 9375/17
    Um ihren jeweils zugeschriebenen Zweck erfüllen zu können, sind die auf der Passivseite einer Vermögensrechnung aufgeführten Rücklagen jedoch durch entsprechende Aktiva zu unterlegen, die gegebenenfalls kurzfristig aufgelöst werden können (VGH BW, Urteil vom 2. November 2016 - 6 S 1261/14 -, juris m.w.N.).

    Bei der Vorhaltung einer solchen Mittelreserve handelt es sich dem Grunde nach um einen sachlichen Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit und damit nicht um eine unzulässige Vermögensbildung (VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 6 S 860/17 - VG Düsseldorf, Urteil vom 30. März 2017 - 20 K 3225/15 - VGH BW, Urteil vom 2. November 2016, a.a.O., juris).

    Es handelt sich nicht um liquide Mittel, da diese sich im doppischen Haushaltssystem nur im Umlaufvermögen widerspiegeln (VGH BW, Urteil vom 2. November 2016, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 30.03.2017 - 20 K 3225/15

    Mitgliedsbeiträge der IHK Mittlerer Niederrhein rechtswidrig

    Auszug aus VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 9375/17
    Bei der Vorhaltung einer solchen Mittelreserve handelt es sich dem Grunde nach um einen sachlichen Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit und damit nicht um eine unzulässige Vermögensbildung (VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 6 S 860/17 - VG Düsseldorf, Urteil vom 30. März 2017 - 20 K 3225/15 - VGH BW, Urteil vom 2. November 2016, a.a.O., juris).

    Ohne diese Kenntnis können die Mitglieder der Vollversammlung nicht schätzgenau beurteilen, welche Beitragsmittel der Kammerzugehörigen sie noch für erforderlich halten, um die Aufgabenerfüllung zu finanzieren (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 30. März 2017, a.a.O.).

  • VG Trier, 04.05.2015 - 6 K 1553/14
    Auszug aus VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 9375/17
    Die ordnungsgemäße Rücklagenbildung sei zuletzt durch Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom Mai 2015 (6 K 1553/14.TR) bestätigt worden.

    Dem stehen auch nicht die Feststellungen des Urteils des erkennenden Gerichts vom 4. Mai 2015 - 6 K 1553/14.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10

    Beiträge zur Industrie- und Handelskammer Trier rechtmäßig

    Auszug aus VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 9375/17
    Jedoch ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass es der jeweiligen Kammer obliegt, insbesondere ihrer demokratisch legitimierten Vollversammlung, in Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechts den Umfang ihrer Tätigkeit und der hierfür erforderlichen finanziellen und sachlichen Mittel selbst zu bestimmen, solange sie ihren gesetzlichen Aufgabenbereich und die ihr durch den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gesteckten Grenzen nicht überschreitet (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. September 2010 - 6 A 10282/10 -, juris).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage;

    Auszug aus VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 9375/17
    Ein Wirtschaftsplan kann deshalb nicht nur dann rechtswidrig sein, wenn er eine überhöhte Rücklagenbildung aufweist, sondern auch dann, wenn er eine überhöhte Rücklage beibehält (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6/15 -, juris).
  • VG Hamburg, 02.03.2016 - 17 K 2912/14

    Zur Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheides der Handelskammer Hamburg auf Grund

    Auszug aus VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 9375/17
    Die endgültige Beitragsfestsetzung stellt gegenüber der vorläufigen Beitragsfestsetzung nicht bloß eine (teilweise) wiederholende Verfügung dar, sondern trifft aufgrund der Endgültigkeit der Beitragsfestsetzung eine eigenständige Regelung, die uneingeschränkt anfechtbar ist (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 20. April 2017 - 1 A 221/16 - VG Hamburg, Urteil vom 2. März 2016 - 17 K 2912/14 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 21.11.2017 - 19 K 903/16

    IHK-Beitrag, Wirtschaftsplan, Schätzgenauigkeit, Rücklagen, Ausgleichsrücklage,

    Auszug aus VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 9375/17
    Vor diesem Hintergrund spricht bereits viel gegen einen Verstoß gegen das Gebot der Schätzgenauigkeit (vgl. hierzu: VG Braunschweig, Urteil vom 20. April 2017, a.a.O., das bei einer Ausgleichsrücklage bis zu 50 v. H. der geplanten Aufwendungen von einer Vermutung für die Angemessenheit der Rücklage ausgeht; VG Ansbach, Urteil vom 8. November 2017 - AN 4 K 15.01648 -, juris, wonach eine Ausgleichsrücklage jedenfalls in Höhe eines Betrages etwa in der Mitte des Korridors von 30 bis 50 v. H. ohne weitere Darlegung notwendig und angemessen erscheint; sowie im Ansatz für eine solche Vermutung im unteren Bereich des Korridors zwischen 30 bis 50 v. H. : VG Mainz, Urteil vom 10. November 2017 - 4 K 1310/16.MZ - und VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O:, juris; anders: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 21. November 2017 - 19 K 903/16 -, juris, wonach die Vermutung nicht auf den Korridor von 30 bis 50 v. H. auszudehnen ist).
  • VG Mainz, 10.11.2017 - 4 K 1310/16

    Bildung von angemessenen Rücklagen einer Industrie- und Handelskammer;

    Auszug aus VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 9375/17
    Vor diesem Hintergrund spricht bereits viel gegen einen Verstoß gegen das Gebot der Schätzgenauigkeit (vgl. hierzu: VG Braunschweig, Urteil vom 20. April 2017, a.a.O., das bei einer Ausgleichsrücklage bis zu 50 v. H. der geplanten Aufwendungen von einer Vermutung für die Angemessenheit der Rücklage ausgeht; VG Ansbach, Urteil vom 8. November 2017 - AN 4 K 15.01648 -, juris, wonach eine Ausgleichsrücklage jedenfalls in Höhe eines Betrages etwa in der Mitte des Korridors von 30 bis 50 v. H. ohne weitere Darlegung notwendig und angemessen erscheint; sowie im Ansatz für eine solche Vermutung im unteren Bereich des Korridors zwischen 30 bis 50 v. H. : VG Mainz, Urteil vom 10. November 2017 - 4 K 1310/16.MZ - und VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O:, juris; anders: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 21. November 2017 - 19 K 903/16 -, juris, wonach die Vermutung nicht auf den Korridor von 30 bis 50 v. H. auszudehnen ist).
  • FG Düsseldorf, 06.12.2012 - 14 K 3985/10

    Zustellung mittels Postzustellungsurkunde - Identifizierbarkeit des Inhalts der

  • VG Ansbach, 08.11.2017 - AN 4 K 15.01648

    Erfolglose Klage gegen Festsetzung von IHK-Beiträgen

  • VG Stuttgart, 25.08.2020 - 4 K 11448/17

    Zur Berechnung der Beiträge zur Handwerkskammer (Äquivalenzprinzip; Verbot der

    Es kann dahinstehen, ob die Beklagte - wie von der Klägerin bestritten - die im Jahr 2017 vorgesehenen Tilgungsraten ihrer Darlehen bei der Sparkasse U zurecht in ihre Betriebsmittelrücklage einkalkuliert hat (vgl. VG Trier, Urt. v. 22.02.2018 - 2 K 9375/17.TR, juris; Günther in: Landmann/Rohmer, § 3 IHKG Rn. 98), da sie unabhängig hiervon jedenfalls kein überhöhtes, vom Zweck der Kammertätigkeit nicht mehr gedecktes Vermögen gebildet hat.
  • VG Trier, 25.06.2021 - 2 K 945/20

    Kammerbeitrag der IHK Trier rechtmäßig

    Das habe die erkennende Kammer im Rahmen der Klage eines anderen Mitglieds der Beklagten im Februar 2018 bereits rechtskräftig entschieden (2 K 9375/17.TR).
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